Vereinfacht dargestellt wurde ein Architekt von einem Bauherrn mit Planungsleistungen für die Sanierung und den Umbau eines historischen Verwaltungsgebäudes in Wohnraum beauftragt. Im Architektenvertrag wurde eine verbindliche Kostenobergrenze von 1,725 Mio. € festgelegt. Nachdem der Architekt mehrere Planungsleistungen erbracht hatte, stellte sich heraus, dass die geschätzten Baukosten diese Grenze erheblich überschritten.
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