Auch für Architekten und Ingenieure gilt der funktionale Mangelbegriff. Sie schulden diejenigen Planungsleistungen, die erforderlich sind, um den vom Bauherrn angestrebten Erfolg zu erzielen. Maßgeblich ist dabei die Funktion, die das Architekten- oder Ingenieurwerk nach der von den Parteien gemeinsam entwickelten Vorstellung erfüllen soll. Eine sachgerechte Beratung erfordert es,...
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