Wissen

Aus der Rechtsprechung

Achtung bei Verträgen mit Verbrauchern - Belehrungspflicht

OLG Köln, Urteil vom 08.04.2024 - 11 U 215/22 (nicht rechtskräftig)

Ein Architekt wurde Anfang 2021 schriftlich mit Grundleistungen der Objektplanung für ein privates Bauvorhaben (Verbrauchervertrag) beauftragt. Das Honorar wurde nach Stundenaufwand vereinbart. Eine Belehrung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 HOAI 2021 erfolgte nicht. Der Architekt rechnet gegenüber dem Verbraucher nach Stundenaufwand eine Summe von 6.304,83 € ab. Dem trat der Auftraggeber entgegen. Es kam zum Streit, sodass der Architekt sein Honorar klageweise geltend machen musste.

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Aus der Rechtssprechung

Wenn es gerade mal wieder etwas länger dauert!

OLG Köln, Beschluss vom 22.12.2021 - 16 U 182/20; BGH, Beschluss vom 08.11.2023 - VII ZR 16/22 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Bei schwerwiegenden, unvorhersehbaren und nicht vom Architekten zu vertretenden Bauzeitverzögerungen besteht ein Anspruch auf Anpassung des Architektenhonorars nach den Grundsätzen des Wegfalls der...

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Ausgabe 05/2024

BDB Dialog in Kassel

Vom 7. bis 8. Juni 2024 richtet der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) unter dem Motto „Lehre und Praxis – Mitten im Wandel“ den BDB Dialog 2024 am Institut für Architektur...

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Aus der Rechtsprechung

Schon wieder Aufstockungsklage – jetzt bei öffentlichem Auftraggeber möglich

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.02.2024 – VII ZR 221/22

Die Diskussion darüber, ob deutsche Gerichte nach dem EuGH-Urteil vom 04.07.2019 (EuGH, Urteil vom 04.07.2019 – Rs. C-377/17) die zwingenden Preise der HOAI 2009/2013 noch anwenden dürfen, hat Auftraggeber, Architektinnen und Architekten und nicht zuletzt die Gerichte intensiv beschäftigt.

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Aus der Rechtssprechung

Fristlose Kündigung: "Hau ab! Ich bin fertig mit Dir!"

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.11.2022 - 29 U 108/20; BGH, Beschluss vom 08.11.2023 - VII ZR 229/22 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Ein Vertrag über die Dokumentation von Baumängeln und deren monetärer Bewertung ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Das gilt auch dann, wenn es im Angebot heißt, dass auf den Vertrag die Vorschriften über den Dienstvertrag Anwendung finden.

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Aus der Rechtsprechung

Wie schnell lässt sich eine Bauhandwerkersicherheit durch ein Gerichtsurteil erreichen?

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Teilurteil vom 16.02.2024, 21 U 65/23

Die Bauhandwerkersicherheit ist in Zeiten, in denen täglich Insolvenzen – auch von großen namhaften Projektentwicklern oder Bauträgern – angemeldet werden, von größter Bedeutung für Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure. Mit einer Bauhandwerkersicherheit (§ 650f BGB - § 648a (a.F.) BGB) können Werklohnansprüche – auch zukünftige – gegen eine Insolvenz des Auftraggebers abgesichert werden.

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Aus der Rechtssprechung

Welcher Schallschutz ist geschuldet?

OLG Hamburg, Urteil vom 26.01.2024 - 4 U 4/23

Durch Auslegung des Vertrags im Einzelfall ist zu ermitteln, welcher Schallschutz geschuldet ist.

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Ausgabe 03/2023 Aus der Rechtsprechung

Achtung Berufspflichtverletzung: Prüfen des Entwurfs ist keine Anfertigung „unter der Leitung“

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2024 - 36 K 8276.23U

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte eine Entscheidung der Ingenieurkammer Bau NRW zu prüfen. Dort ging es um einen Verweis sowie eine Geldbuße, die die Ingenieurkammer Bau NRW gegenüber einem...

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Aus der Rechtssprechung

Architektenplanung per E-Mail bestellt: Nicht belehrter Rechtsanwalt muss nicht zahlen

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.06.2023 - 2-26 O 144/22

Bei einem per E-Mail geschlossen Architektenvertrag handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, wenn die Parteien für den Vertragsschluss ausschließlich per Fernkommunikationsmittel kommuniziert haben. Ein Verbraucher hat ein Widerrufsrecht, wenn er einen Fernabsatzvertrag geschlossen hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Einem Verbraucherwiderruf steht nicht entgegen, dass der Widerrufende als Rechtsanwalt tätig ist und somit über rechtliche Kenntnisse verfügt. Denn auch eine als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin berufstätige Person ist grundsätzlich Verbraucher.

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Ausgabe 01-02/2024

BDA-Hochschultag der Architektur

Der rund alle zwei Jahre stattfindende BDA-Hochschultag der Architektur steht bevor. Am 22. März 2024 wird sich der sechste Hochschultag im Deutschen Architekturzentrum (DAZ) der Frage „Wie geht...

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