Was Sie über die neue VOB/C wissen sollten
Die Neuausgabe der VOB 2019 enthält neben wichtigen Änderungen der VOB/A auch zahlreiche Ergänzungen und Überarbeitungen der VOB/C. Diese fallen nicht auf den ersten Blick ins Auge. Umso wichtiger ist für Architekten und Ingenieure ein detaillierter Vergleich mit der bisherigen Ausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Oktober 2019 erschien neben den Teilen VOB/A und VOB/B auch die VOB/C neu. Für die meisten am Bau Beteiligten ist Teil C der VOB der wichtigste. Fachleute sprechen von den „ATVen“ und meinen damit die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der VOB/C. Diese erscheinen als DIN-Normen, was gar nicht immer bewusst ist. Entsprechend wurden die aktualisierten Ausgaben ATV DIN 18299 bis 18459 mit Ausgabedatum 2019-09 vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V. veröffentlicht.
14 der insgesamt 65 ATV erfuhren für die Neuausgabe eine fachtechnische Überarbeitung. Diese sind in der nebenstehenden Tabelle aufgelistet. Zahlreiche andere ATV wurden redaktionell überarbeitet und dem neuesten Stand von Technik und Normung angepasst. Es gibt aber auch Gewerke, bei denen die Normen unverändert blieben. Beispielsweise ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten, ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten oder ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten.
VOB/C 2019: Fachtechnisch überarbeitete ATV
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
ATV DIN 18318 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen (neuer Name)
ATV DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten
ATV DIN 18325 Gleisbauarbeiten
ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
ATV DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten (neuer Name)
ATV DIN 18352 Fliesen und Plattenarbeiten
ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten
ATV DIN 18358 Rollladenarbeiten
ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten
ATV DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen (neuer Name)
ATV DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen (neuer Name)
Seit Veröffentlichung der VOB 2019 konzentriert sich die Berichterstattung mehr oder weniger auf die Neuerungen der VOB/A. Beim Teil B gab es keine Änderungen und bezüglich der VOB/C bleibt es oft beim Hinweis auf die Anzahl der geänderten ATV. So einfach sollte man es sich aber nicht machen. Denn der sprichwörtliche Teufel steckt gerade bei der Bauausführung im Detail. Hier sind nun sämtliche Änderungen analysiert und je ATV als Gegenüberstellung zur bisherigen Ausgabe aufbereitet.
DIN 18336 – umfassende Änderungen als Gegenüberstellung'
Screenshot der VOB 2019
Screenshot: fdata GmbH
Am Beispiel des Abschnitts 3 Ausführung der ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten sieht diese Gegenüberstellung wie folgt aus:
3.1 Allgemeines
·gelöscht: „Für die Ausführung von Abdichtungen gilt DIN 18195 (alle Teile) „Bauwerksabdichtungen“.“
·gelöscht: “Für die Prüfung der Leistung gelten die Abschnitte 5.4.4 und 7.4.6 von DIN 18195-3: 2011-12 „Bauwerksabdichtungen — Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe“.“
Als Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B können insbesondere in Betracht kommen:
· ungeeignete Beschaffenheit des Abdichtungsuntergrundes, z.B. ...
alt: scharfe Schalungskanten und Grate,
neu 2019-09: scharfe Kanten, Grate und Höhenversätze,
Gelöscht wurden hingegen:
1. „Auf Verlangen ist die bereits abgenommene Abdichtung vor der Ausführung von Nachfolgearbeiten gemeinsam in Augenschein zu nehmen. Festgestellte Schäden hat der Auftragnehmer zu beseitigen. Die Leistungen zur Beseitigung von Schäden, die der Auftragnehmer nicht verursacht hat, sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.5).“
2. „Sind systembedingt Voranstriche als Haftbrücke aufzubringen, dürfen nur Voranstrichmittel auf Lösemittel- oder Emulsionsbasis verwendet werden.“
3. „Dampfsperren sind aus Bitumen-Schweißbahnen G 200 S 4 nach DIN 18195-2: 2009-04, Tabelle 3, herzustellen.“
Neu hinzugekommen sind:
1. „Bewegungsfugen müssen so abgedichtet werden, dass das Eindringen von Wasser durch die Fuge in das Bauwerk verhindert wird. Die Abdichtung von Bewegungsfugen muss die Einwirkungen aus Fugenbewegungen, z. B. infolge von Setzungen, Temperaturänderungen, Schwinden, Kriechen und Wasserdruck schadlos aufnehmen.“
2. „Übergänge, An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen müssen, erforderlichenfalls mit der Hilfe von Einbauteilen, so ausgeführt sein, dass sie nicht hinter- oder unterlaufen werden können. Die erforderlichen konstruktiven und abdichtungstechnischen Maßnahmen sind auf die zu erwartende Wassereinwirkung abzustimmen.“
Insgesamt wurde die ATV DIN 18336 „Abdichtungsarbeiten“ an die neue Normenreihe DIN 18531 bis DIN 18535 angeglichen. Regelungen zu Abdichtungen aus den Bereichen Flachdach (früher in DIN 18338, aus deren Titel der Begriff „Dachabdichtungsarbeiten“ entsprechend entfiel) und Gussasphaltarbeiten (früher in DIN 18354 Gussasphaltarbeiten) wurden integriert.
Eine grundlegende Überarbeitung erfolgte für Abschnitt 0. Unter anderem wurden kombinierte Abrechnungseinheiten neu eingeführt (m²d, m²Wo, m²Mt, Std (Stück × Tage), StWo, StMt, m³d, m³Wo). Der Geltungsbereich wurde geändert und präzisiert. Zu beachten sind auch die zusätzlichen Nebenleistungen (z.B. Ausgleichen der Standfläche von Gerüsten bis 40 cm Höhenunterschied, Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigung und Beschädigung) sowie der geänderte und erweiterte Katalog der Besonderen Leistungen.
Die Änderungen springen durchaus nicht sofort ins Auge. Das Nichtbeachten kann aber im Einzelfall gravierende Folgen haben. Einige wichtige Änderungen der VOB/C 2019 sollen nachfolgend hervorgehoben werden.
Weitere wichtige Änderungen der VOB/C 2019
In der ATV DIN 18229 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art sind nun Vorgaben gemäß SiGe-Plan sowie Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz enthalten.
In die ATV DIN 18318 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen (die bisherigen Ausgabe trug den Titel „Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen“) wurden erstmals mögliche Bedenken gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B aufgenommen. Neu eingeführt wurde die gebundene Bauweise bei Bettungen mit Anforderungen an die Wasserdurchlässigkeit, Druckfestigkeit und Haftzugfestigkeit. Ebenfalls neu sind Ebenheitsanforderungen an die Belagsoberflächen von Pflasterdecken und Plattenbelägen. Außerdem wurden zusätzliche Nebenleistungen aufgenommen.
Die Reinigung von Belägen wurde in die ATV DIN 18352 Fliesen und Plattenarbeiten aufgenommen. Die technisch notwendige Breite von Fugen wurde begrenzt. Bei den Normenbezügen ist nun die neue Abdichtungsnormenreihe berücksichtigt.
Die ATV DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen enthält nun genaue Vorgaben, welche Unterlagen der Auftraggeber zur Planung und welche der Auftragnehmer zur Abnahme vorlegen muss.
Umbenannt wurden ATV DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten (bisher „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“), ATV DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen (die bisherige Ausgabe nannte als Titel nur „Blitzschutzanlagen“) sowie ATV DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen (bisher „Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV“).
Zur genauen Recherche aller Änderungen empfiehlt sich das Normen-Portal www.baunormenlexikon.de, wo die Informationen online bereitstehen.