Bundeskartellamt kassiert Vertrag
Bundesbehörde in Bonnn fordert gleichzeitig die Wiederholung des Vergabeverfahrens „ab Zeitpunkt der Preisgerichtsentscheidung“ 22.01.2018Nein, die Entscheidung berühre das laufende Verfahren nicht, das Schloss wird gebaut. Ja, man werde gegen den Entscheid des Bundeskartelamtes gerichtlich vorgehen und sofort die gerichtliche Überprüfung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf in die Wege leiten. Das BMVBS, so dessen Sprecher, Rainer Lingenthal am heutigen Freitag, „geht davon aus, dass dieses Gericht die seit langem bewährte und nie in Frage gestellte Vergabepraxis des Bundes bestätigen wird.“ Vielleicht auch nicht. Aber tatsächlich deutet die Formulierung „ab Zeitpunkt der Preisgerichtsentscheidung“ darauf hin, dass es in dem von Hans Kollhoff angestrengten Verfahren nicht darum gegangen war, ob Franco Stella der rechtmäßige Gewinner des Wettbewerbs zum Humboldt-Forum gewesen ist oder nicht – manche bezweifeln das, ebenfalls aus verfahrenstechnischer Sicht. Kollhoffs Rüge bezog sich lediglich auf die Rechtmäßigkeit der Untervergabe durch Stella an zwei deutsche Büros (wir berichteten). Pikant: Beide Büros waren im Wettbewerb mit ihren Entwürfen nicht unter die Platzierten gekommen.
So ist der Vertrag zum Bau des Humboldt-Forums/Berliner Stadtschlosses mit dem italienischen Architekten Franco Stella also zunächst ungültig, doch die Entscheidung der Vergabekammer ist als behördliche Entscheidung noch nicht endgültig. Das BMVBS versichert, dass es in der Zwischenzeit mit dem Architekten Franco Stella daran weiterarbeiten werde, die Planung des Humboldt Forums voranzutreiben, „damit pünktlich mit dem Bau begonnen werden kann."
Dass beim Ministerium so kurz vor der Bundestagswahl die Nerven blank liegen zeigt die leicht abschätzige Formulierung ihres Sprechers Lingenthal, der „die Enttäuschung des im Schlosswettbewerb unterlegenen Berliner Architekten [Kollhoff, Be. K.]“ nachempfinden kann. Damit unterstellt er dem klagenden Architekten persönliche Motive, die nicht frei sind von Missgunst. Inzwischen betonte Architekt Stella in einer ersten Stellungnahme, er bedauere es außerordentlich, "dass sich die Realisierung des einstimmig von einer internationalen Jury in einem sehr transparent geführten Wettbewerbsverfahren ermittelten Entwurfes nunmehr verzögern könnte", und eine Presseerklärung von Stellas Berliner Anwaltsbüro stellte, mit Blick auf mögliche persönliche Betroffenheit, dazu fest, das „von einem unterlegenen Wettbewerbsteilnehmer“ eingeleitete Verfahren „richte sich ausschließlich gegen die Bundesrepublik Deutschland", also nicht gegen Stella selbst. Im gleichen Sinne äußerste sich bereits Hans Kollhoff, der gegenüber der Morgenpost Online versicherte, seine Rüge richtete sich „nicht gegen den Kollegen Stella“, sondern gegen die Vergabepraxis des Bundesbauministeriums.“ Die Spannung steigt. Be. K.