Europäischer Gerichtshof weicht HOAI auf
04.07.2019Der EuGH erklärt verbindliche Mindest- und Höchstsätze für unzulässig. BDB-Präsident Christoph Schild fordert die Bundesregierung auf, sich an ihr Versprechen in dieser Sache zu erinnern
Hier wurde es entschieden: EuGH
Foto: Cayambe / wikimedia
Am 4.7.2019 verkündet der EuGH in Brüssel im HOAI-Verletzungsverfahren sein Urteil. Was das für Architekten und Planer bedeutet, hier der kurze Überblick:
- Der Europäischer Gerichtshof hält die Mindest- und Höchststätze der HOAI für EU-rechtswidrig.
- Die HOAI wird im Übrigen NICHT beanstandet. Weder Leistungsbilder noch Honorartabellen stehen zu Diskussion.
- Deutschland hat nach dem Urteil die Pflicht, das Verbot der Unterschreitung der Mindestsätze beziehungsweise Überschreitung der Höchstsätze so schnell wie möglich aufzuheben.
Wichtig für Sie:
- Treffen Sie eine Honorarentscheidung. Sie können sich nun nicht mehr auf § 7 Abs. 5 HOAI berufen, der den Mindestsatz vereinbart.
- Schließen Sie frühzeitig Verträge ab, in denen die Vergütungshöhe eindeutig geregelt ist.
Wie geht es weiter mit der HOAI?
Die Bundesarchitektenkammer schlägt vor: "Als wesentliche Elemente einer modifizierten HOAI schlagen BAK, BingK und AHO vor: Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird, wird vermutet, dass die Mittelsätze vereinbart sind; Sofern eine andere Vereinbarung getroffen wird, muss die Höhe der Vergütung nach Art und Umfang der Aufgabe sowie nach Leistung des Architekten angemessen sein. Damit wird einerseits der Verhandlungsspielraum der Vertragsparteien im Sinne des EU-Rechts vergrößert, zum anderen aber gewährleistet, dass in der Regel weiterhin ausgewogene, qualitätssichernde Honorargestaltungen erfolgen."
Die Bundesarchitektenkammer hat in einem FAQ die Punkte ausführlich zusammengefasst. Wie BAK-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann schon 2017 sagte: "Wir wollen doch auch die europäische Idee schützen."
„Die Regierung soll ihr Wort halten und sich für Architekten und Ingenieure auf europäische Ebene einsetzen, so dass die Honorare und die Qualität im Bauwesen gesichert werden. Das für die Planerinnen und Planerin Deutschland existentielle Thema darf nicht im ′Sommerloch′untergehen“, so BDB-Präsident, Christoph Schild.