Giftige Holzschutzmittel
Gesellschaft für Technische Überwachung GTÜ fordert systematische Überprüfung von Kitas und Schulen 22.01.2018Viele (ostdeutsche) Dachstühle aus den 1960er bis 1980er Jahren enthalten noch immer Holzschutzmittel mit schädlicher Lindan- bzw. PCB-Belastung
Hauseigentümern drohen insgesamt Einbußen in Milliardenhöhe durch kostenintensive Sanierungen
Helge-Lorenz Ubbelohde, GTÜ-Partner: „Käufer von Bestandsgebäuden sollten auf Garantie bestehen, dass das Haus ohne chemische Belastungen übergeben wird.“
Obwohl Holzschutzmittel, die mit den Pestiziden PCB (polychlorierte Biphenyle) oder Lindan verseucht sind, seit Jahrzehnten verboten sind, enthalten noch immer zahlreiche Gebäude wie Kitas, Schulen und Mietshäuser die krebserregenden Substanzen. Selbst Jahrzehnte nach der Anwendung geben mit PCB oder Lindan behandelte Holzoberflächen noch giftige Dämpfe ab. Bei sehr hohen Belastungen kann es sogar zu Sekundärkontaminationen kommen: ursprünglich nicht behandelte Flächen oder Textilien haben dann so viele Schadstoffe aufgenommen, dass sie als sekundäre Giftquelle wirken.
„Besonders betroffen sind Gebäude aus den 1960er bis 1980er Jahren, vor allem in Ostdeutschland“, erklärt der Ingenieur und Bausachverständige Helge-Lorenz Ubbelohde, der Partner der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, ist. „Entdeckt werden die sogenannten Wohngifte oft nur zufällig durch Routinemessungen im Rahmen von Umbauarbeiten.“ Die chemische Chlorverbindung Lindan wurde bis zum Verbot im Jahr 2006 als Wirkstoff gegen Insektenbefall vielen Holzschutzmitteln beigefügt, die in Innenräumen auf Holzoberflächen von Dachstühlen und Deckenverkleidungen aus Vollholzpaneelen aufgetragen wurden. In der BRD wurde bereits 1977 ein Anwendungsverbot für technisches Lindan ausgesprochen. PCBs, die neben der Hauptverwendung in Holzschutzmitteln auch als Weichmacher in Fugendichtungen eingesetzt wurden, sind seit 2004 nach EU-Verordnung verboten. Ubbelohde warnt: „Lindan und PCBs sind auch heute noch in vielen Wohn- und Aufenthaltsräumen vorhanden – mit enormen Gefährdungspotenzialen vor allem für Kinder.“ Denn Kinder nehmen die krebsauslösenden sowie Leber- und Nierenschäden verursachenden Substanzen nicht nur durch die Raumluft auf, sondern auch durch das Verschlucken von verseuchtem Hausstaub. Daher fordert Ubbelohde: „Öffentliche Einrichtungen, insbesondere Kindertagesstätten und Schulen, müssen systematisch auf giftige Holzschutzmittel überprüft und im Bedarfsfall sachgerecht saniert werden.“ Die Kosten einer Messung durch einen Experten liegen bei rund 600 Euro je Raum.
Im Fokus einer Sanierung steht die signifikante Senkung der PCB- und Lindan-Belastung. Hierzu analysiert ein unabhängiger Sachverständiger zunächst die Gebäudedaten und entnimmt repräsentative Materialproben im Rahmen einer Gebäudebegehung. Zusätzlich werden Raumluftmessungen und Hausstaubuntersuchungen durchgeführt, die Ergebnisse ausführlich dokumentiert und mit bestehenden Grenzwerten verglichen. „Eine sachgerechte Sanierung beinhaltet die Entfernung der Kontaminationsquellen und ihre ordnungsgemäße Entsorgung“, so Ubbelohde. „Auch Sekundärquellen müssen entfernt werden. Eine Sanierung ist immer äußerst aufwändig, da die Kontaminationsquellen hermetisch abgesperrt werden müssen.“ Je nach Nutzung des betroffenen Gebäudes ist eine Evakuierung erforderlich. Lässt sich die Quelle nicht vollständig entfernen, werden zur Expositionsvermeidung mit Aluminium oder Polyamid beschichtete Isoliertapeten bzw. Folien eingesetzt, die eine Diffusion der Giftstoffe verhindern. Im Anschluss an die Sanierungsarbeiten müssen die betroffenen Räume gründlich gereinigt, entstaubt und gelüftet werden. Es folgt eine Kontrollmessung der Raumbelastung. Bei bestimmten Nutzungsarten, wie beispielsweise einer Kindertagesstätte, wird auch der Amtsarzt eingeschaltet. Wurden diffusionshemmende Isoliertapeten verwendet, müssen die Bewohner oder Mieter eine adäquate Betriebsanweisung erhalten. So dürfen Isoliertapeten nicht durch das Anbringen von Nägeln verletzt werden.
„Neben den immensen gesundheitlichen Risiken verursachen die mit verbotenen Holzschutzmitteln behandelten Oberflächen in Innenräumen deutschlandweit Milliardenschäden“, sagt Ubbelohde. „Die Sanierungen sind aufgrund ihres hohen Aufwands kostenintensiv und können in die Hunderttausende gehen. Die Haftung liegt beim Hauseigentümer.“ Daher empfiehlt Ubbelohde: „Käufer von Bestandsgebäuden sollten beim Kaufvertrag auf die Garantie bestehen, dass das Haus ohne chemische Belastungen übergeben wird.“
GTÜ – Gesellschaft für Technische Überwachung mbH:
Die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH) ist die größte Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger in Deutschland. Die GTÜ, dahinter steht der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS), bietet Sachver-ständigenleistungen in den Bereichen Baubegleitung, Energieberatung, Qualitätsmanagement, Anlagensicherheit und Fahrzeuguntersuchungen an. Im Rahmen der Baudienstleistungen umfasst das Kompetenzfeld der GTÜ die Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ), die Erstellung von Energieausweisen, Schadensgutachten sowie Bauabnahmen und Baubegutachtungen sowie einen technischen Immobiliencheck. Die für Baudienstleistungen eingesetzten GTÜ-Vertragspartner sind öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Bausachverständige mit besonderer Fachexpertise für die einzelnen Gewerke. Die Sachverständigenorganisation GTÜ verfügt über ein flächendeckendes, bundesweites Netz von Vertragspartnern. www.gtue.de