Jetzt gibt es keine Ausreden mehr!
Energieeffizientes Bauen und Sanieren - die aktuellen Förderstandards 22.01.2018Eigentlich eine gute Zeit für Investitionen: Die Zinsen sind niedrig wie nie und die öffentliche Förderung ist besser als ihr Ruf. So gibt es seit dem 1. Juli 2010 im Förderangebot der KfW für energieeffizientes Bauen und Sanieren neue zukunftsweisende Energiestandards: das KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung und das KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau. Ebenfalls neu: Ergänzend zum zinsgünstigen Förderkredit gewährt die KfW ab sofort auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse, und zwar bis zu zehn Prozent der zugesagten Darlehenssumme. Damit können energiebewusste Bauherren bis zu 5.000 Euro sparen; und geschäftstüchtige Architekten Aufträge mobilisieren.
Energetisch sanieren – Energiekosten sparen
Auf lange Sicht kennen die Preise für Heizöl und Erdgas nur eine Richtung: Sie gehen nach oben. Wer seine Energiekosten im Griff behalten will, sollte entschlossen handeln und seine Immobilie energetisch sanieren. Energiebewusste Eigentümer unterstützt die KfW sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung einer Immobilie mit maßgeschneiderten Förderprogrammen. Investoren haben dabei die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Kredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss oder einem stattlichen Investitionszuschuss, wenn sie die Sanierungsmaßnahmen aus eigenen Mitteln finanzieren.
Zum 01. Juli 2010 hat die KfW neue, anspruchsvolle Energiestandards in ihr Förderangebot aufgenommen, die die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 übertreffen:
- das KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau und
- das KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung.
Der Begriff „KfW-Effizienzhaus“ beschreibt einen Energieeffizienz- Standard, der gleichermaßen bei der Sanierung oder dem Neubau einer Immobilie erreicht werden kann. Die Zahl hinter dem Effizienzhaus gibt an, wie hoch der sogenannte Jahresprimärenergiebedarf im Verhältnis zu den gesetzlichen Anforderungen (nach der Energieeinsparverordnung 2009) an einen Neubau ist. Das „KfWEffizienzhaus 70“ zum Beispiel benötigt höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs, den ein nach der geltenden Energieeinsparverordnung errichteter Neubau hat.
Alles Weitere im hier anliegenden PDF