Leitfaden EU-Taxonomie
Die Bundesarchitektenkammer BAK und der Verband Beratender Ingenieure VBI haben einen praxisorientierten Leitfaden erstellt, hier im Download 30.01.2025 |EU-Taxonomie? Da war doch etwas ... Tatsächlich war da etwas Anfang 2025, denn ab dem 1. Januar 2025 ist die EU-Taxonomie als eine verpflichtenden Berichterstelllung für Unternehmen, die nach bestimmten Größen (Mitarbeiterinnen, Umsatz etc.) dazu infrage kommen, in Kraft getreten.
„Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem zur Festlegung klarer Definitionen für ökolo- gisch nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten anhand von sechs Umweltzielen. Es handelt sich um ein Werkzeug, das Investorinnen sowie Unternehmen dabei unterstützen soll, fundierte Entscheidungen über ökologisch nachhaltige Tätigkeiten zu treffen. Sie spiegelt technologische und politische Entwicklungen wider und soll regelmäßig aktualisiert werden. Die EU-Taxonomie zielt durch transparente Veröffentlichungen der Unternehmen darauf ab, den Übergang der Sektoren hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erleichtern.
Die EU-Taxonomie ist nicht als verpflichtende Liste für Investitionen zu verstehen. Sie möchte keine Bewertung über die „Grünheit“ von Unternehmen abgeben und keine Aussage über die finanzielle Performance einer Investition treffen. Tätigkeiten, die nicht auf der Liste stehen, sind nicht unbedingt verschmutzende Tätigkeiten und nicht alle ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten sind durch die Taxonomie (bisher) erfasst. Der Fokus liegt auf Tätigkeiten, die wesentlich zu ökologischen Zielen beitragen.“
Das obige schreiben der VBI und die BAK im Vorwort zum gemeinsam erstellten Leitfaden zur EU-Taxonomie, ein Leitfaden, der das schwierige Thema recht gut auf den Punkt bringt und den wir hier im Download allen Interessierten empfehlen können.
Leitfaden EU-Taxonomie, Titelblatt
Abb.: BAK/VBI
Davon ausgehend, dass mit dem Inkrafttreten der EU-Taxonomie als einer verpflichtenden Berichterstelllung für Unternehmen, die nach bestimmten Größen (Mitarbeiterinnen, Umsatz etc.) müssen oder dürfen, mag sich mancher Büroinhaber fragen, was ihn oder sie diese Verordnung überhaupt angeht und ob hier nicht – wieder einmal – Brüssel den Bogen der Regulierung überspannt. Nein, überspannt wird hier nichts, anders als das mindestens ebenso wichtige, aber nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist die Brüssler-Verordnung definitiv nicht mit gigantischen Formular- und Papierkram-Aufwänden verbunden, die Berichte können sehr einfach und beinahe formlos abgefasst werden.
Warum nun auch kleinere, nicht zum Bericht verpflichtete Büros von der EU-Taxonomie betroffen sind – positiv wie negativ – versteht man beinahe komplett nach Lektüre des Leitfadens.
„Warum dieser Leitfaden?“, fragen die Herausgeber, und antworten wie folgt: „Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein System zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, das ab dem 1. Januar 2025 weite Teile der Deutschen Wirtschaft betreffen wird. Architektur- und Ingenieurbüros sind davon direkt betroffen, wenn sie selbst berichtspflichtig sind (siehe Kapitel 2.3 für Details). Zusätzlich ist jedes Büro betroffen, wenn der Auftraggeber ein taxonomiekonformes Projekt möchte. Denn schließlich müssen Planerinnen und Planer ihre Auftraggeberinnen und Auftraggeber entsprechend beraten, damit deren Projekte die Vorgaben der EU-Taxonomie erfüllen.
Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass die EU-Taxonomie nicht übersichtlich und anwenderfreundlich konzipiert ist. Die eigentliche EU-Taxonomie wurde in sechs Verordnungen über einen Zeitraum von drei Jahren veröffentlicht. Allein diese sechs Dokumente haben ein Gesamtvolumen von über 700 Seiten und modifizieren sich teilweise gegenseitig. Zusätzlich hat die EU (Stand 07/24) 10 FAQ-Dokumente mit einem Volumen von etwa 200 Seiten herausgegeben, welche die Texte der EU-Taxonomie erläutern sollen.
Neben der Erklärung der EU-Taxonomie und ihren Mechanismen ist es ein zentrales Anliegen dieses Leitfadens, die Navigation dieser Dokumente zu erleichtern. Planungsbüros soll aufgezeigt werden, welche Informationen wichtig sind und wo diese gefunden werden können.
Schließlich soll die besondere Perspektive der Planungsbüros beleuchtet werden. Den Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren kommt eine gewisse Sonderstellung zu, da diese zwar größtenteils nicht selbst berichtspflichtig sind, ihre Arbeit aber beim Erreichen der Ziele der EU-Taxonomie eine zentrale Rolle spielt. Um die Beschreibung der Thematik möglichst praxisnah zu gestalten, wurden Vergleiche zu bestehenden nationalen Zertifikaten und ein Praxisbeispiel angefügt.“
Jetzt nur noch downloaden und lesen und mehr verstehen!