Abrechnen nach BIM-Modell
Foto: G & W
War die Abrechnung der Mengen bisher nur nach den VOB-Regeln üblich, so hält ab sofort die Digitalisierung des Bauwesens Einzug in die VOB. Durch die Einführung einer generellen Öffnungsklausel für die allgemeine technische Vorschrift für Mengenermittlung und Abrechnung wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erweitert und vereinfacht. Das bedeutet, dass Architekten und Ingenieure heute reale Mengen nach dem BIM-Modell abrechnen können. Arbeiten die Kostenplanenden mit dem durchgängigen AVA- und Baukostenmangementsystem California der G&W Software AG, können sie den BIM-orientierten Ansatz schon in einer frühen Phase der Kostenplanung einsetzen. Das Modell dient den ausführenden Unternehmen, ein Angebot auf Basis der real geplanten Menge zu erstellen und bei Auftragsvergabe exakte Mengen der Materialien zu bestellen. Bei Fortschreiten der Bauausführung können sie im Modell die fertiggestellten Arbeiten markieren, sodass aufgrund dessen nach Absprache mit der Bauherrschaft fakturiert und die Bezahlung initiiert werden kann. Ein Nebeneffekt der dazu notwendigen exakten Planung und sich daraus ergebenen real Mengen, stehen den Planenden Werte für eine CO₂-Bilanz oder ein Ressourcen-Register zur Verfügung.
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