In der Kürze die Würze?
Verwaltungsgericht Stuttgart gewährt Bachelor-Absolventen den „Architekten“-Titel

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in erster Instanz ein Urteil gefällt, wonach ein dreijähriges Bachelor-Studium zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt (Aktenzeichen 4 K 3280/08). Die Bundesarchitektenkammer befürchtet nun, so Arno Sighart Schmid, Präsident der Kammer, eine Gefährdung der Anerkennung der Eintragung in die Architektenlisten der deutschen Architektenkammern auf der europäischen und internationalen Ebene. Denn soviel ist klar: Der europäische sowie internationale Markt fordert von Bewerbern Ausbildungszeiten von vier bzw. fünf Studienjahren. Schmid fordert Politik, Hochschulen und Verbände auf, bei dem ohnehin umstrittenen Abschluss Bachelor „endlich nachzusteuern. Die Architektenkammern in Bund und Ländern stehen dafür bereit.“ Das Stuttgarter Gericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

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