Jetzt die Bodenwende einleiten!

Wissen Sie, was eine „Enquete-Kommission“ ist? Ich musste erst einmal nachschlagen und fand, dass das eine überfraktionelle Arbeitsgruppe ist, die von Landesparlamenten oder dem Bundesparlament eingesetzt werden kann, um Antworten zu liefern auf „umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ (Wikipedia). Dann sollten wir noch wissen, wer hinter dem „Bündnis Bodenwende“ steht, denn das fordert „die Einrichtung einer Enquete-Kommission des Bundestages zur gemeinwohlorientierten Bodenpolitik“.

Das „Bündnis Bodenwende“ ist ein – wie die Initia­toren ausdrücklich schreiben – „überparteilicher“ Zusammenschluss von Akademien, Kammern, Verbänden und Stiftungen aus den Bereichen Architektur und Raumplanung, Umwelt und Naturschutz sowie Soziales und gesellschaftliche Teilhabe. Es konstituierte sich im Jahr 2020 auf Anregung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung DASL e. V. Das Bündnis ist – nach eigenem Bekunden – „offen für weitere Partner*innen“.

Warum der Aufruf Ende 2021? Im Koalitionsvertrag, so das Bündnis, „werden die Maßnahmen für die Neuausrichtung der Wohnungs-  und Bodenpolitik nicht hinreichend akzentuiert und differenziert.“ Man fordert von der Politik eine „Agenda mit sozialer und ökologischer Zielsetzung, die Klimaschutz und -anpassung, Umweltbelangen und der drängenden Wohnungskrise gleichermaßen Rechnung trägt.“ Trotz einiger richtiger Schritte vermisst das Bündnis größere Anstrengungen seitens der Politik, den Bodenbesitz/-gebrauch und seine Verwertung wieder stärker dem Gemeinwohl zu unterwerfen und nicht ausschließlich dem Markt. Dieser müsse, so das Bündnis „wirksamer reguliert und die kommunale Bodenbevorratung auch durch ein gestärktes, preislimitiertes Vorkaufsrecht unterstützt werden.“

Doch wer glaubte, die Bodenwender schauten nur auf das, was noch zu bebauen wäre, irrt. Natürlich „sollte generell der Gebäudebestand besser (um-)genutzt werden, um weitere Flächenversiegelung zu  vermeiden.“ Auch, „um das 30 ha-Ziel zu erreichen“. Das beschreibt das Ziel der Bundesregierung, die Flächenversieglung zu bremsen, von derzeit rund 56 auf eben 30 ha. Wohlgemerkt: pro Tag! Man begrüßt, dass der § 13b BauGB, der ein beschleunigtes Verfahren zur Siedlungserweiterung im Außenbereich erlaubte, nicht nochmals  verlängert wird/werden soll. Und dann gibt es noch das schöne Wort „Milieuschutzgebiet“ (eigentlich „Soziale Erhaltungsgebiete“), deren Ausweisung den Status Quo einfrieren zwecks Schutz der BewohnerInnen. Die Schaffung eines eigenständigen Ministeriums sei „eine gute Voraussetzung für eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklungs- und Bodenpolitik“ und am Ende kommt die Zusicherung, man werde „seine Arbeit in den nächsten Jahren fortsetzen“ und biete „der Bundesregierung gerne seine Unterstützung an.“ Be. K.

www.dasl.de
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