Schaden bei einem Pultdach
Zusammenfassung
Bei der Traufe eines Flachdachs waren Wasserschäden vorhanden. Ursache hierfür war primär der Wassereintritt über einen Anschluss der Abdichtung des Flächenbereichs an eine Metalldeckung im Traufbereich. Der betreffende Anschluss hätte durch eine andere Konstruktion vermieden werden können.
Sachverhalt
Bei neu errichteten Reihenhäusern wurden im Traufbereich des Flachdachs Verfärbungen und Ablaufspuren von Wasser festgestellt. Im Rahmen einer Begutachtung sollte deren Ursache ermittelt werden und es sollte eine Bewertung vorgenommen werden, inwieweit die Planung und/oder Ausführung der Dachkonstruktion technisch mangelhaft war.
Feststellungen
Die Reihenhäuser wiesen ein Pultdach mit einer Neigung von 3 ° auf. Die Dachdecken waren als Balkenkonstruktion ausgeführt. Bei First und Traufe waren Dachüberstände vorhanden. Vom Gelände aus waren dort die Sparrenköpfe sowie eine Holzschalung im Bereich der Dachüberstände sichtbar. Das Dach war im Flächenbereich mit Bitumenbahnen abgedichtet und extensiv begrünt. Im Randbereich war jeweils oberhalb des Dachüberstands eine Metalldeckung vorhanden. Beim Übergang der extensiven Begrünung des Flächenbereichs zur Metalldeckung im Randbereich befanden sich ein Schlitzblech sowie ein schmaler Kiesstreifen (Bild 1). Die Entwässerung der Dachfläche erfolgte bei der Traufe über ein Einlaufblech in eine Dachrinne.
Zunächst wurde hinsichtlich der gerügten Schadenssymptome – Verfärbungen und Ablaufspuren – die Untersicht des Dachüberstands systematisch vom Gelände aus untersucht. Dabei wurden vielfach Ablaufspuren im Bereich der Sparrenköpfe festgestellt. Darüber hinaus wies bereichsweise die Holzschalung im Randbereich dunkle Verfärbungen auf (Bild 2).
Auf der Dachfläche waren von Niederschlägen der Vortage partiell Wasserpfützen vorhanden. Diese befanden sich jeweils auf der Metalldeckung in dem an das Schlitzblech angrenzenden Bereich (Bild 3). Die Metalldeckung wies dort ein Gegengefälle auf. Bei den betreffenden Stellen befanden sich jeweils unter der Metalldeckung die Rinnenhalter der Dachrinne.
Zur Ermittlung des Konstruktionsaufbaus wurden an mehreren exemplarischen Stellen Bauteilöffnungen vorgenommen. Im Flächenbereich des Daches befanden sich unter dem Substrat ein Vlies und eine PE-Folie. Darunter war eine zweilagige Abdichtung aus Bitumenbahnen vorhanden. Als obere Lage war eine wurzelfeste Elastomerbitumen-Schweißbahn und als untere Lage eine Elastomerbitumen-Kaltselbstklebebahn verwendet worden. Diese Abdichtungsbahnen endeten auf der Metalldeckung. Das Schlitzblech (Kiesfangleiste), das sich beim Übergang der extensiven Begrünung zur Metalldeckung befand, war beim Abschluss der Abdichtung zwischen deren beide Lagen eingearbeitet. Auf der Metalldeckung war die untere Lage der Abdichtung – ausweislich deren Einbaulage – kalt verklebt worden (Bild 4).
Darunter war im Übergangsbereich eine weitere Lage einer Elastomerbitumen-Kaltselbstklebebahn sichtbar, die unter die Metalldeckung führte. Die Bleche der Metalldeckung waren mit Doppelstehfalzen verbunden, in die Dichtbänder eingelegt waren. Unter der Metalldeckung befand sich eine Strukturmatte und darunter wiederum die an die Abdichtung des Flächenbereichs anschließende Kaltselbstklebebahn. Diese Bahn war in der Bahnenbreite von einem Meter längs der Traufe verlegt. Sie befand sich auf etwa einem halben Meter Breite unter der Metalldeckung und auf dem weiteren halben Meter Breite unterhalb der Flächenabdichtung. Auf dem Traufblech unterhalb der Metalldeckung war die Bahn – ausweislich der Einbaulage – kalt verklebt worden (Bild 5). An die untere Lage der Abdichtung im Flächenbereich schloss sie mit geringer Adhäsion an (vgl. Bild 4). Das heißt, die untere Lage (Kaltselbstklebebahn) der Abdichtung des Flächenbereichs konnte ohne größeren Aufwand von der Oberseite der längs der Traufe verlegten Kaltselbstklebebahn gelöst werden. Bei einer untersuchten Stelle befanden sich Ablagerungen bzw. Wasserspuren zwischen den beiden Kaltselbstklebebahnen (Bild 6). Bei einer weiteren Stelle war unterhalb der Metalldeckung Wasser auf der längs der Traufe verlegten Kaltselbstklebebahn vorhanden.
Der Anschlussbereich der Abdichtung des Flächenbereichs an die Metalldeckung im Randbereich ist nochmals im Bild 7 verdeutlicht. Dort erkennt man die Einbindung des Schlitzbleches (Kiesfangleiste) zwischen beide Lagen dieser Abdichtung. Darunter befinden sich die Strukturmatte sowie die längs der Traufe verlegte Kaltselbstklebebahn. Der Anschluss der Abdichtung des Flächenbereichs an die Metalldeckung war auf einer Breite von etwa 13 cm erfolgt. Die Bleche waren bei den Stößen verlötet. Die Abdichtung wies dort jeweils keine durchgehende Haftung zum Blech auf. Das heißt, es war bei den Stößen zwischen Blech und Abdichtung jeweils eine nahezu durchgehende Verbindung (Kapillare) zum Flächenbereich des Daches vorhanden (Bild 8).
Die Metalldeckung im Bereich des Dachüberstands war mittels Haften befestigt (Bild 9). Die Schrauben waren bei den Durchdringungen der Kaltselbstklebebahn mit einem Dichtstoff versehen. Unterhalb exemplarisch geprüfter Hafte wurde bei einer Stelle Wasser unter der von den Schrauben durchdrungenen Kaltselbstklebebahn festgestellt.
Im Bereich des Dachrandes war unter der längs der Traufe verlegten Kaltselbstklebebahn eine Holzschalung vorhanden, die auf Kanthölzern montiert war. Diese Holzschalung sowie die Kanthölzer waren insbesondere in dem Bereich unterhalb des Übergangs zwischen Flächenabdichtung und Metalldeckung feucht und stark geschädigt (Bild 10). Partiell war ein vollständiger Festigkeitsverlust des Holzes festzustellen. Die unterhalb dieser Holzschalung im Bereich des Dachüberstands befindliche Mineralfaserdämmung war in der unteren Zone nass. Auf der – von der Hauptfläche des Daches durchgehend bis zur Traufe verlegten – Dampfsperr-Bitumenbahn stand bei der Traufe Wasser (Bild 11).
Zur Prüfung, inwieweit Wasser auch unter die Dampfsperr-Bitumenbahn gedrungen war, wurde diese im Bereich der Hauptfläche – das heißt, oberhalb des Wohnraums – eingeschnitten. Es befand sich kein Wasser unter der Dampfsperrbahn und die dortige Holzschalung wies keine Schadensbilder auf.
Bewertung
Die gerügten und vor Ort auch festgestellten Schadensbilder sind auf einen Wassereintritt in die Dachkonstruktion im Traufbereich zurückzuführen. Niederschlagswasser kann prinzipiell auf drei unterschiedlichen Wegen in die Konstruktion gelangen:
Aufgrund der Kapillaren bei den Blechstößen und der mangelnden Adhäsion zwischen der unteren Lage (Kaltselbstklebebahn) der Abdichtung des Flächenbereichs und der längs der Traufe verlegten Kaltselbstklebebahn kann Wasser zunächst zwischen die Kaltselbstklebebahnen und in der Folge über den firstseitigen Rand der längs verlegten Bahn in die Dachkonstruktion gelangen. Dieser Weg ist aufgrund der Feststellungen primär schadensursächlich.
Wasser kann bei den Blechstößen zunächst unter die Metalldeckung gelangen. Dort ist bei den Stößen zwischen den längs der Traufe verlegten Kaltselbstklebebahnen wiederum ein Wassereintritt in die Konstruktion möglich. Dieser Weg ist allenfalls von untergeordneter Bedeutung für die Schadensbilder.
Bei den Haften, deren Schrauben die Kaltselbstklebebahn durchdringen, ist ein Wassereintritt in die Konstruktion möglich. Dieser Weg ist aufgrund der untersuchten Hafte lediglich sekundär schadensursächlich.
Die drei beschriebenen Wege sowie die vorgefundene Konstruktion des Flachdachs im Traufbereich sind im Bild 12 dargestellt. Begünstigt wird ein Wassereintritt auf allen drei Wegen durch die geringe Dachneigung bzw. das partiell festgestellte Gegengefälle im Traufbereich.
Bei den Stößen der Scharbleche ist zunächst ein Wassertransport in den Bereich zwischen den Abdichtungslagen sowie unter die Bleche möglich. Diese Bewertung ist plausibel, da auf der Kaltselbstklebebahn unterhalb der Metalldeckung Wasser vorgefunden wurde und da sich zwischen den beiden Kaltselbstklebebahnen Ablagerungen bzw. Wasserspuren befanden. Die planerisch so vorgesehene und auch ausgeführte Kaltselbstklebebahn wird nach Herstellerangabe als untere Lage mehrlagiger Abdichtungen verwendet. Bei Kaltverklebung ist zur Herstellung der Dichtigkeit die Oberlage Zug-um-Zug aufzubringen. Alternativ kann die hier vorgefundene Bahn an den Stößen auch heiß verklebt werden; sie dient dann als kurzfristige Behelfsabdichtung, nicht jedoch als dauerhafte Lösung zur Herstellung der Dichtigkeit. Allgemein wird bei diesen Kaltselbstklebebahnen die Verklebung thermisch aktiviert; dies erfolgt beim Aufbringen der Oberlage der Abdichtung. Im Resultat stellt die unter der Metalldeckung längs der Traufe verlegte Kaltselbstklebebahn keine funktionierende Abdichtungsschicht dar. Die Konstruktion ist in dieser Hinsicht technisch mangelhaft.
Die vorhandene Dachneigung von 3 ° stellt die absolute Untergrenze für nicht selbsttragende Metalldeckungen dar. Auch bei einer Doppelstehfalzdeckung sind hier besondere Maßnahmen erforderlich, wie z. B. der Einbau von Dichtbändern bzw. die Ausbildung eines Unterdaches [1]. Die vorhandene Konstruktion erfüllt nicht alle Anforderungen an ein wasserdichtes Unterdach im Traufbereich [2]. Als primär schadensursächlich ist jedoch der Anschluss der Abdichtung des Flächenbereichs an die Metalldeckung zu bewerten. Der in den Fachregeln [1] geforderte wasserdichte Anschluss zwischen Metalldeckung und Abdichtung ist bei der vorhandenen Konstruktion nicht realisierbar. Die Konstruktion ist auch in dieser Hinsicht technisch mangelhaft.
Im Resultat ist insbesondere die Planung dieses Anschlusses kritisch zu bewerten. Sie birgt aufgrund der geringen Dachneigung ein hohes Risiko. Bei Dachneigungen bis zu 5 % (ca. 3 °) kann es z. B. infolge Durchbiegungen, Überlappungen oder Toleranzen zu einer Pfützenbildung kommen [3]. Dies wurde hier auch vor Ort bestätigt (vgl. Bild 3). Bei der Kombination des nicht wasserdichten Anschlusses der Abdichtung an die Metalldeckung in Verbindung mit einer aufgrund der geringen Dachneigung zu erwartenden Pfützenbildung war der Schaden hier somit bereits in der mangelhaften Planung prinzipiell angelegt.
Instandsetzung
Bei der vorliegenden Konstruktion ist einerseits die erforderliche wasserdichte Anbindung der Abdichtung an die Metalldeckung technisch nicht realisierbar. Andererseits weist die Konstruktion aufgrund der geringen Dachneigung und auch aufgrund der Durchdringungen bei den Befestigungsmitteln der Hafte ein erhöhtes Schadensrisiko auf. Insofern ist eine vollständige Modifikation der Konstruktion im Bereich der Traufe zweckmäßig; im Flächenbereich entspricht die Abdichtung hingegen den technischen Regeln [3], [4].
Anstelle des Abdichtungsanschlusses an eine Metalldeckung im Traufbereich ist somit eine durchgehende Verlegung der Dachabdichtung aus Bitumenbahnen bis zur Traufe bzw. zum Traufblech empfehlenswert. Beim Abdichtungsabschluss sind dann eine ausreichende Anschlussbreite sowie der erforderliche Dehnungsausgleich zu berücksichtigen. Die Flachdachrichtlinie [3] enthält detaillierte Vorgaben zur Ausführung eines entsprechenden Traufabschlusses.
Literatur
[1] Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.V.: „Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk“, Ausgabe 2011 (zwischenzeitlich ersetzt durch die Ausgabe 2017)
[2] Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.V.: „Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen“, Ausgabe 2010
[3] Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. – Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung: „Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie“, Ausgabe 2008 mit Änderungen 2009 und 2011 (zwischenzeitlich ersetzt durch die Ausgabe 2016 mit Änderungen 2017)
[4] DIN 18531-3:2017-07: „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung und Details“
Zur Schadensvermeidung empfiehlt sich ein Verzicht auf den – hier ohne Not vorgenommenen – Anschluss der Abdichtung des Flächenbereichs an die Metalldeckung im Traufbereich. Jeder Anschluss und jede Durchdringung stellt eine potentielle Schwachstelle und damit Schadensstelle dar. Also sollten Anschlüsse und Durchdringungen auf das minimal erforderliche Maß reduziert werden.
Nach wie vor bestehen teils abweichende Regelungen zwischen der DIN 18531 und der Flachdachrichtlinie. Für Planer und Ausführende wird daher empfohlen, den Bauherrn bzw. Auftraggeber über die voneinander abweichenden Regelungen aufzuklären und schriftlich eine Vorgehensweise festzuhalten (vgl. hierzu auch den Beitrag Bauschäden in der DBZ 4/2018).
Schadensvermeidung
Zur Schadensvermeidung empfiehlt sich ein Verzicht auf den – hier ohne Not vorgenommenen – Anschluss der Abdichtung des Flächenbereichs an die Metalldeckung im Traufbereich. Jeder Anschluss und jede Durchdringung stellt eine potenzielle Schwachstelle und damit Schadensstelle dar. Also sollten Anschlüsse und Durchdringungen auf das minimal erforderliche Maß reduziert werden.
Schon gewusst?
Nach wie vor bestehen teils abweichende Regelungen zwischen der DIN 18531 und der Flachdachrichtlinie. Für Planer und Ausführende wird daher empfohlen, den Bauherrn bzw. Auftraggeber über die voneinander abweichenden Regelungen aufzuklären und schriftlich eine Vorgehensweise festzuhalten (vgl. hierzu auch den Beitrag Bauschäden in der DBZ 4/2018).