Krank gesparte Gebäude

In diesem Winter wurde weniger geheizt – gerade in Wohnbauten führte das zur ­vermehrter Schimmelpilzbildung. Das geht nicht nur an die Substanz der Gebäude, ­sondern gefährdet auch die Gesundheit der Bewohner:innen sowie das Energiesparziel. Aufklärung ist gefragt. Und Rücksichtnahme auf das bei der Errichtung oder Sanierung ­geplante Energiekonzept.

Text: Virginie Schütz, Bürogemeinschaft für Bausachverständige in Leipzig und ­Dietzenbach

Bild 1: Schimmelpilzbildung und Tauwasserausfall an der Innenseite der Außenwand
www.svbuero.de

Bild 1: Schimmelpilzbildung und Tauwasserausfall an der Innenseite der Außenwand
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Eine Schimmelpilzbildung in Gebäuden ist ein häufiges Problem und führt regelmäßig zu Streitigkeiten und umfangreichen Sanierungen. Viele unterschiedliche Ursachen können zu einer Schimmelpilzbildung führen. Es gibt allerdings wesentliche Faktoren, die sie in jedem Fall begünstigen. Der Schimmelpilz benötigt Feuchtigkeit, ein Nährstoffangebot, ein leicht saures ­Milieu (pH-Wert 4,5-6,5) und eine Temperatur zwischen 10-35 °C. Ferner sind die baulichen und nutzungsbedingten Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Betrachten wir die einzelnen Vorausetzungen und Einflussfaktoren, die vorliegen müssen, damit eine Schimmelpilzbildung entsteht:

1. Feuchtigkeit

Feuchtigkeit, z. B. durch einen ­Wasserschaden, fehlende oder nicht intakte­ ­Bauwerksabdichtungen oder durch hohe relative Luftfeuchtigkeit in einem Gebäude, kann zu einer Schimmelpilzbildung führen. Dabei ist jedoch zu beachten, wie hoch die Feuchtigkeit ist. Bei einem Wasserschaden muss es nicht immer zu Schimmelpilzbildung kommen. Nimmt man einen Wasserschaden an einer Wasserleitung an, welche die Fußbodenkonstruktion (z. B. Estrich mit Dämmschicht) durchfeuchtet hat, ist im Bereich des anstehenden Wassers in der Fußbodenkonstruktion nicht zwingend mit einer Schimmelpilzbildung zu rechnen.

Prüft man jedoch die angrenzende Trockenbaukonstruktion, die durch ihr Saugverhalten Feuchtigkeit aufgenommen hat, so kann im Sockelbereich von einer Schimmelpilzbildung ausgegangen werden; sie ist daher auf einen Befall zu untersuchen. Dabei ist jedoch zu beachten, wie lange die Feuchtigkeit auf das Bauteil eingewirkt hat. Da der Schimmelpilz ca. fünf Tage unter optimalen Bedingungen für den Wachstum benötigt, kann die Schimmelpilzbildung durch eine zügige technische Trocknung verhindert werden. Die relative Luftfeuchtigkeit, die ein Schimmelpilz benötigt, liegt bei ca. 70 %. Dabei ist zu ­beachten, dass auch ein zeitweiser Anstieg der ­relativen Luftfeuchtigkeit auf ca. 70 % zu einer Schimmelpilzbildung führen kann.

2. Nährstoffangebot und pH-Wert

Diese beiden Faktoren sollten zusammen betrachtet werden, da Baustoffe sowohl ein Nährstoffangebot darstellen als auch einen idealen pH-Wert für die Schimmelpilzbildung aufweisen können. Sämtliche organischen Stoffe, wie z. B. Raufasertapeten, Holz, Zellulose, Dispersionen, Textilien usw. bieten einen geeigneten Nährstoff. Da jedoch auch Staub und Fett geeignete Nährstoffe für Schimmelpilze sind, können auch Metalle, Glas und andere anorganische Materialien eine Schimmelpilzbildung aufweisen. Betrachtet man den pH-Wert der Baumaterialien, stellen die Tapeten, Dispersionsanstriche und organischen Putze einen geeigneten Nährboden für Schimmelpilze dar, da diese einen pH-Wert zwischen 5 und 8 besitzen. Ferner ist der pH-Wert bei der Schimmelbeseitigung zu beachten. Essig und Desinfektionsmittel auf Chlorbasis stellen ebenfalls aufgrund ihres sauren Milieus einen geeigneten Nährboden für Schimmelpilze dar.

3. Temperatur

Der Schimmelpilz wächst bei einer Temperatur von ca. 0-60 °C, was jedoch stark von der Art des Schimmelpilzes abhängt. Aspergillus-Schimmelpilze z. B. wachsen bei Temperaturen zwischen 25-35 °C, Penicillin-Schimmelpilze wachsen bei 20-25 °C.

4. Baulicher Einflussfaktor

Damit der bauliche Einflussfaktor als Ursache für den Schimmelpilz minimiert wird, gibt es seit vielen Jahrzehnten Anforderungen an den Wärmeschutz bei der Errichtung von Gebäuden. Diese Anforderungen haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte sehr stark verändert. Früher galt die DIN 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung an Gebäuden“, dann folgte die EnEV (Energieeinsparverordnung) und aktuell gilt das GEG (Gebäudeenergiegesetzt). Mit jeder neuen DIN- Norm, Verordnung oder dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz wurden auch die Anforderungen an den Wärmeschutz erhöht.

Daher können nicht alle Gebäude hinsichtlich des Wärmeschutzes gleich bewertet werden, da die Gebäude zu unterschiedlichen Zeiten errichtet und saniert wurden und somit unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden mussten. Die Gebäude müssen grundsätzlichen die Anforderungen an dem Wärmeschutz zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes erfüllen. Wurden nachträglich umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, insbesondere an der Fassade, durchgeführt, so waren die Anforderungen an den Wärmeschutz zum Zeitpunkt der Sanierung einzuhalten. Insbesondere die Anforderungen an den U-Wert und die Vermeidung von Wärmebrücken wurden über die Jahre stark erhöht. Der U-Wert definiert den Wärmedurchgang durch einen Baustoff bzw. durch ein Bauteil.

Doch wie ermittelt man eigentlich den U-Wert eines Gebäudes? Wesentlicher Bestandteil sind die Innen- und Außentemperaturen, welche auf das Gebäude einwirken. Der U-Wert wird mit einer Raumtemperatur von 20 °C und einer relativen Luftfeuchte innen von 55 % und einer Außentemperatur von -5 °C mit einer relativen Luftfeuchte von 80 % ermittelt. Betrachtet man die Anforderungen an die Oberflächentemperaturen von Außenwänden, ist zu beachten, dass eine Oberflächentemperatur von mindestens 12,6 °C an der ungünstigsten Stelle an einem Bauteil (z. B. Außenwandecke, Fensteranschluss usw.) einzuhalten ist. Diese Oberflächentemperatur ist jedoch an die Raumtemperatur von 20 °C gekoppelt. Das bedeutet, dass für die Nutzung der Gebäude eine Raumtemperatur von ca. 20 °C und eine relative Luftfeuchtigkeit von ca. 55 % vorgegeben wird.

5. Nutzungsbedingter Einflussfaktor

Um die Vorausetzungen und Einflussfaktoren für die Schimmelpilzbildung zu reduzieren, ist auch das Heiz- und Lüftungsverhalten der Nutzer:innen ein wesentlicher Bestandteil. Wie bereits erwähnt, müssen die Nutzer:innen die Räumlichkeiten auf ca. 20 °C beheizen und die relative Luftfeuchtigkeit bei 55 % einhalten, da die Gebäude unter diesen Randbedingungen geplant und errichtet werden. Bei der Beheizung ist dabei zu beachten, dass diese Temperatur durchgängig zu halten ist. Die temporäre Beheizung der Räumlichkeiten kann ebenfalls zu einer Schimmelpilzbildung führen, da die Außenwände immer wieder bei Nichtbenutzung abkühlen. Dies führt ebenfalls zu einer Steigerung der Heizkos­ten, da die Außenwände immer wieder auf­gewärmt werden müssen. Da jedoch viele Nutzer:innen in den Schlafräumlichkeiten keine 20 °C Raumtemperatur beim Schlaf mögen, sind die Türen zwischen den Räumen, die unterschiedlich beheizt werden, immer geschlossen zu halten. Ferner sind unbeheizte Räume nicht über angrenzende beheizte Räume zu erwärmen, da sich somit warme, feuchte Luft an den kalten Wänden des unbeheizten Raumes niederschlägt und zur Schimmelpilzbildung führen kann.

Die relative Luftfeuchtigkeit ist sehr stark von der Nutzung der Räume abhängig. Kochen, Duschen, Wäsche Waschen und Trocknen sowie Sport führen zu einer starken Erhöhung der Luftfeuchtigkeit. Ebenfalls erhöhen Pflanzen und Aquarien die Luftfeuchtigkeit. Auch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beeinflusst die relative Luftfeuchtigkeit, da der Mensch durch Atmen und Schwitzen ebenfalls Feuchtigkeit abgibt. Die Reduzierung der Luftfeuchtigkeit erfolgt über die Lüftungsvorgänge. Dabei ist zu beachten, dass die ideale Lüftung als Stoßlüftung mit vollständig geöffneten Fenstern erfolgt. Eine Zeitangabe über die Dauer des Lüftungsvorganges ist kaum möglich, da jede Nutzer:in die Wohnung unterschiedlich nutzt. Ferner verlängert auch die Art des Lüftungsvorgangs (z. B. raumweise Lüftung) den Lüftungszeitraum.

In den Wintermonaten ist an den Fensterscheiben erkennbar, wann ein kompletter Austausch der Raumluft erreicht wurde, da die Feuchtigkeit direkt nach dem Öffnen der Fenster durch die Abführung der feuchten Raumluft an der Außenseite der Scheibe kondensiert und erst nach dem vollständigen Luft­austausch nicht mehr sichtbar ist. Die Kippstellung des Fensters kann nicht als Lüftungsvorgang gewertet werden, da kein vollständiger Luftaustausch erreicht wird. Damit die Nutzer:innen sowohl die Raumtemperatur als auch die relative Luftfeuchtigkeit prüfen können, sollte ein Hygrometer in den Räumen aufgestellt werden.

6. Neuer wesentlicher Einflussfaktor

Ein neuer wesentlicher Einflussfaktor ist die aktuelle Energiekrise und die damit verbundenen Erhöhungen der Energiepreise sowie die Vorgaben und Empfehlungen der Regierung zur Energieeinsparung der Nutzer:innen. In öffentlichen Gebäuden darf seit dem 01.09.2022 nur noch eine Raumtemperatur von 19 °C herrschen. Flure, Foyers und Technikräume sollen nicht mehr beheizt werden. Die Vorgaben für Privathaushalte in den Mietverträgen bezüglich einer Mindesttemperatur in den Wohnräumen wurden ebenfalls ausgesetzt. Mit welchen Folgen müssen die Immobilien­be­sitzer:innen nun rechnen, wenn die Nutzer:innen aus Existenzgründen oder gesetzlichen Vorgaben die Raumtemperaturen senken? Richtig, das Risiko einer Schimmelpilzbildung in den Gebäuden wird stark erhöht.

Aktuell wird eine hohe Anzahl an Schimmelpilzbildungen in den Wohnungen festgestellt. Insbesondere in den Zeiträumen mit sehr niedrigen und langanhaltenden winterlichen Außentemperaturen sind sehr viele Schimmelpilzbildungen festgestellt worden. Die Mieter:innen teilten oft ebenfalls eine Feuchtebildung an der Innenseite der Außenwände fest. Doch was wurde bei den Ortsterminen festgestellt? Die Nutzer:innen temperierten die Wohnungen lediglich auf eine Raumtemperatur von ca. 16 °C (Bild 2). Durch die niedrigen Temperaturen erfolgten weniger Lüftungsvorgänge, damit die Räume nicht noch kälter werden. Das hat zur Folge, dass die relative Luftfeuchtigkeit ansteigt.

Bild 2: Messungen in einer Wohnung
www.svbuero.de

Bild 2: Messungen in einer Wohnung
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Insbesondere Altbauten, welche die aktuell gültigen Anforderungen an den Wärmeschutz nicht einhalten, jedoch die Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung oder Sanierung des Gebäudes, können den Sparmaßnahmen nicht standhalten.

Beispiel: Bei einem Altbau aus dem 19. Jahrhundert, der in den 1990er-Jahren saniert wurde, weist die Außenwand in der Regel eine Dicke von ca. 45 cm auf. Die Außenwand besteht aus Ziegelmauerwerk. Zum Zeitpunkt der Sanierung musste ein U-Wert von 1,39 W/m²K eingehalten werden. Bei angepasstem Nutzungsverhalten und Verzicht auf eine Raufasertapete an der Innenseite der Außenwände ist das Risiko einer Schimmelpilzbildung reduziert. Die Oberflächentemperaturen in der Fläche beträgt ca. 16 °C und die Taupunkttemperatur liegt bei 9,3 °C (Bild 3).

Bild 3: Oberflächentemperaturen bei 20 °C Raumtemperatur

Die Taupunkttemperatur beträgt 9,3 °C (20 °C 50 %)
80 % relative Luftfeuchte werden bei einer Abkühlung
der Raumluft auf 12,6 °C erreicht
Rsi / Rse = 0,13 / 0,04 m2K/W      ϑi / ϑe  20,0 / -5,0 °C
Nicht bezeichnet U = 1,37 W/(m2K)
Die Taupunkttemperatur beträgt 5,6°C
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Bild 3: Oberflächentemperaturen bei 20 °C Raumtemperatur

Die Taupunkttemperatur beträgt 9,3 °C (20 °C 50 %)
80 % relative Luftfeuchte werden bei einer Abkühlung
der Raumluft auf 12,6 °C erreicht
Rsi / Rse = 0,13 / 0,04 m2K/W      ϑi / ϑe  20,0 / -5,0 °C
Nicht bezeichnet U = 1,37 W/(m2K)
Die Taupunkttemperatur beträgt 5,6°C
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Doch welche Folgen haben die starken Reduzierungen der Raumtemperatur? Die Oberflächentemperatur der Außenwände an der Innenseite wird derart reduziert (auf < 12 °C), dass der Taupunkt in Richtung Innenseite der Außenwand verschoben wird und somit in Extremfällen ein Tauwasserausfall erfolgen kann. Ferner reduziert sich die Oberflächentemperatur derart, dass die Anforderungen an die Oberflächentemperaturen insbesondere an der ungünstigsten Stelle zweifelsfrei nicht eingehalten werden können (Bild 4).

Bild 4: Oberflächentemperaturen bei 16 °C Raumtemperatur
(16,0 °C 50 %)
80 % relative Luftfeuchte werden bei einer Abkühlung der Raumluft auf 8,8 °C erreicht
Rsi / Rse = 0,13 / 0,04 m2K/W        ϑi / ϑe  16,0 / -5,0 °C
Abb.: www.svbuero.de

Bild 4: Oberflächentemperaturen bei 16 °C Raumtemperatur
(16,0 °C 50 %)
80 % relative Luftfeuchte werden bei einer Abkühlung der Raumluft auf 8,8 °C erreicht
Rsi / Rse = 0,13 / 0,04 m2K/W        ϑi / ϑe  16,0 / -5,0 °C
Abb.: www.svbuero.de

Zuletzt ist zu berücksichtigen, dass sich die Reduzierung der Raumtemperatur auch auf das Lüftungsverhalten der Nutzer:innen auswirkt. Da es sich bei 16 °C um keine Wohlfühltemperatur handelt, wird weniger frische, kalte Außenluft zugeführt. Dies hat zur Folge, dass die relative Luftfeuchtigkeit ansteigt. Dies erhöht nicht nur das Schimmelpilzrisiko, sondern auch die Heizkosten. Denn abgestandene, feuchte Raumluft lässt sich schlechter erwärmen. Eine Schimmelpilzbildung ist dementsprechend kaum noch zu verhindern.

Wie also mit der aktuellen Situation umgehen? Im Gewerbe stehen die gesetzlichen Vorgaben fest. Es ist höchstens eine Raumtemperatur von 19 °C einzuhalten (Bild 3). Bei einer ausreichenden Belüftung der Räumlichkeiten kann eine Schimmelpilzbildung verhindert werden, sofern der Mindestwärmeschutz gemäß den Regelwerken eingehalten wurde (auch Altbauten). Bei Räumlichkeiten, die nicht beheizt werden, sind die Türen zwischen den Räumen, die unterschiedlich beheizt werden, immer geschlossen zu halten.

Im Wohnraum sind die Mieter:innen angehalten, die Innenraumtemperatur zu reduzieren. Eine vorgegebene Raumtemperatur ist durch die Regierung nicht erfolgt. Somit können die Mieter:innen die übliche Wohlfühltemperatur von ca. 22 °C auf 20 °C reduzieren. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Beheizung durchgängig zu erfolgen hat, da so die Außenwände durchgängig erwärmt bleiben. Auch die regelmäßigen Lüftungsvorgänge führen zu einer Reduzierung der Heizkosten, da frische Luft besser erwärmt werden kann als feuchte, abgestandene Luft. Somit ist insgesamt festzustellen, dass auch bei der aktuellen Energiekrise gespart werden kann, ohne dass es zwangsläufig zu einer Schimmelpilzbildung kommen muss.

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