Signalwirkung
Bundesrat stimmt der von der Bundesregierung beschlossenen HOAI zu 22.01.2018Am 12. Juni 2009 stimmte der Bundesrat der von der Bundesregierung am 29. April 2009 beschlossenen HOAI zu. Dipl.-Ing. Lutz Heese, Präsident der Bayerischen Architektenkammer, begrüßte den heutigen Beschluss des Bundesrats: „Der Beschluss, dass die HOAI weiterhin als verbindliches Preisrecht greift, ist ein positives Signal und ein gutes Ergebnis für die Architekten ebenso wie für die Bauherren und die Immobilienwirtschaft. Es ist eine gute Nachricht, dass die Planungsleistungen der Architekten weiterhin nach verbindlichen Regeln zu honorieren sind. Entgegen der ursprünglichen Absicht des Verordnungsgebers von 2003 wurde unser Anwendungsbereich nicht eingeschränkt. Ohne das große Engagement der Kammern und Verbände wäre das heutige Ergebnis nicht erzielt worden.“
Die neue HOAI macht die Honorarberechnung übersichtlicher und wird damit den Anforderungen des Verbraucherschutzes im besonderen Maße gerecht. Dietransparentere HOAI wird damit auch den Anforderungen des Europarechts gerecht. Die Ermittlung des Honorars erfolgt nun auf Basis einer Kostenberechnung. Damit wird den Forderungen, die Planerhonorare von den tatsächlichen Baukosten abzukoppeln weitestgehend entsprochen. Ein integriertes Bonus-Malus-System soll mehr Anreize zum kostengünstigen Bauen ermöglichen.
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