Sofortiger Antrags- und Zusagestopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
EH55-Standard wird gesetzlicher Mindeststandard ab Februar 2022. Alternative Förderangebote sollen schnell entwickelt werden 26.01.2022Am vergangenen Montag, dem 24.1.2022, stoppte die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude. Zum Ende des Monats sollte die Neubauförderung des Standards Effizienzhaus 55 ohnehin auslaufen. Doch jetzt können auch keine Anträge für das Effizienzhaus 40 und energetische Sanierungen gestellt werden. Grund hierfür sei, laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, eine Förderantragsflut, die die eingeplanten Mittel im Haushalt bei weitem übersteige. Demnach wurden allein im Zeitraum von November 2021 bis Januar 2022 20 Milliarden Euro beantragt.
In der Erklärung des Bundesministeriums heißt es: „Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.“
Die Erklärung geht in die richtige Richtung, wenn es um das Bauen von Morgen geht, doch der abrupte Stop der Neubauförderung lässt rund 24.000 AntragstellerInnen und deren geplante Bauvorhaben mitsamt Finanzierungen allein zurück. Es ist müßig zu fragen, welche Regierung, welche Partei, welche PolitikerInnen einmal etwas versprochen haben, das nun nicht mehr zu halten zu sein scheint. Wichtig wäre zu wissen, wann es eine sorgfältig geplante Umsetzung zur Förderung von (zukunftsweisenden) Bauvorhaben geben wird. Und wie man diejenigen unterstützt, die auf einen (plötzlich!?) leeren Topf gesetzt haben. M. S.
Zur Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Energiewende im Gebäudebereich