Brüssel: HOAI behindert den freien Markt

Weil die Europäische Kommission Zweifel daran hat, dass einige europäische Staaten – darunter auch Deutschland – ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen, hat sie rechtliche Schritte eingeleitet. In Sachen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat sich die Kommission von der Stellungnahme Deutschlands nicht überzeugen lassen. Kommt die Bundesregierung der Beseitigung der „Vertragsverletzung“ nicht nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Aus Sicht der Kommission behindert die HOAI sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch die Möglichkeit, Preise frei zu vereinbaren. Sie sieht hier versteckte Barrieren, die diskriminierend, nicht notwendig und unverhältnismäßig seien.

Kammern und Verbände hatten mit Kampagnen die Bundesregierung von der Bedeutung der HOAI insbesondere für die Qualität der Bauleistung und damit den Verbraucherschutz überzeugt. Auch spreche, so die BAK in einer Presseaussendung, die Realität eine andere Sprache als von der Kommission behauptet: So sei in Deutschland die Zahl der Architekturbüros von 35 021 (2008) auf über 41 117 (2014) gestiegen. Die HOAI wurde bereits mit den Novellen von 2009 und 2013 an europäische Anforderungen angepasst.

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