HOAI: Verklagt die EU-Kommission Deutschland?

Seit 1871 gibt es die HOAI. Nun hat ddie europäische Kommission den Beschluss gefasst, gegen Deutschland und die HOAI zu klagen.

Wie großartig das klingt: „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“! Seit 1871, also seit dem Gründungsjahr des Deutschen Kaiserreichs, gibt es die HOAI als damals noch private Gebührenverordnung für Architekten. 1950 kam die GOA Gebührenordnung für Architekten (1956 mit GOI das Gegenstück für die Ingenieure) und mit dem 1. Januar 1977 trat die heute noch gültige HOAI als, man könnte schreiben „Urfassung“ vom 17.09.1976, in Kraft.

Vierzig Jahre später, also jetzt, scheint der gute Klang zumindest an Lautstärke verloren zu haben. Aktuell hat die europäische Kommission den Beschluss gefasst, Klage am EuGH gegen Deutschland zu erheben. Wegen der aus ihrer Sicht wettbewerbshindernden Wirkung der HOAI. Ganz konkret sieht die Kommission die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren und den freien (Honorar-)Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung als unzulässig eingeschränkt an. Ohne die HOAI würden sich, so die Argumentation der Kommission, mehr aus- und inländische Büros in Deutschland niederlassen, was dem Wettbewerb insgesamt zugute käme.

Wird die Klage ganz konkret erhoben, hat Deutschland zwei Monate Zeit, Maßnahmen zur Behebung dieses Wettbewerbsproblems zu ergreifen. Was den Zeitrahmen angeht, so konkretisierte die Bundesarchitektenkammer, werde die Klage „erst ein bis drei Monate nach dem jetzt erfolgten Klagebeschluss“ erhoben. Mit Blick auf die intensive Beratung des Ministeriums durch die Architektenkammern wies deren Präsidentin, Barbara Ettinger-Brinckmann, darauf hin, dass „wir [...] weiter mit guten Argumenten für den Erhalt der Honorarordnung kämpfen“ werden. Zum Beispiel mit dem Hinweis, dass es in Deutschland in den vergangenen Jahren mehr und nicht weniger Bürogründungen gegeben habe. Und ganz grundsätzlich: „Wer beim Planen spart, zahlt später bei Bau und Betrieb!“ Das sieht auch das Bundesbauministerium so, es will die HOAI „ohne Kompromisse verteidigen.“ Wir bleiben dran. Be. K.

x

Thematisch passende Artikel:

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verteidigen

Eine Online Petition sammelt Unterschriften

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) ruft auf ihrer Internetseite Architekten und Ingenieure auf, sich an einer Online Petition zur Erhalt der 2009 und 2013 novellierten Honorarordnung für Architekten...

mehr

Aus für HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI gilt für alle Planer,...

mehr
Ausgabe 03/2017 HOAI

Wir wollen doch auch die europäische Idee schützen. Zur Sachlage HOAI und EU Im Gespräch mit Barbara Ettinger-Brinckmann, Berlin www.BAK.de

Untergang des Abendlandes? Was passiert, wenn die Europäische Kommission die angedrohte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof einreicht und Erfolg hat? Und...

mehr

EuGH–Entscheidung zur HOAI dürfte vorläufig nur geringe praktische Auswirkungen haben!

In dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland (Az.: C-377/17) folgte der Gerichtshof der Europäischen Union (kurz EuGH) den Anträgen des Generalanwalts...

mehr
Ausgabe 06/2017 IN SERIE

HOAI, Teil 3

Fragen an Herwig Spiegl Die HOAI ist in Deutschland unter Druck: Sind die Argumente, die HOAI behindere den freien Markt, aus Ihrer Sicht nachvollziehbar? Streng nach der Definition eines „freien...

mehr