Verschärfte EnEV ab 2016

Was ändert sich für Architekten, Ingenieure und Planer?

Die Bundesregierung hat mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) den Mindeststandard für das Bauen in Deutschland im vergangenen Jahr gesetzlich neu festgelegt. Bereits zum 1. Januar 2016 ist die nächste Verschärfung in Aussicht. Gesamtziel ist, die EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen, so dass ab 2021 ausschließlich Gebäude errichtet werden, die ihren sehr geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken, Niedrigstenergiegebäude. Für öffentliche Bauten soll dies bereits ab 2019 der Fall sein. Dafür müssen Architekten und Ingenieure die Konstruktion der Gebäude und ihre Anlagentechnik optimal aufeinander abstimmen.
 
Was ändert sich für Planer ab 2016 rund um das Bauen und Sanieren?
Auf Planer kommen im nächsten Jahr folgende EnEV-Vorgaben für neue und bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude zu:
Gesamtenergieeffizienz – Die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten wird um 25 % verschärft, der Transmissionswärmeverlust soll um 20 % sinken. Dies ist durch verbesserte Dämmmaßnahmen oder den Einsatz regenerativer Technik erreichbar.

Austauschpflicht für alte Heizkessel und Dämmung – Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden oder die älter als 30 Jahre sind, müssen durch moderne Geräte ersetzt werden. Ausnahmen bilden hier vorhandene Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Darüber hinaus muss das Dach oder die oberste Geschossdecke zukünftig den Mindestwärmeschutz mit einem U-Wert von maximal 0,24 W/m²K erfüllen.
 
Neuer Primärenergiefaktor für Strom – Der Primärenergiefaktor von Strom fällt rechnerisch von 2,4 auf 1,8. Das heißt, Gebäude mit Wärmepumpen erhalten so automatisch eine bessere energetische Bewertung als Immobilien mit anderen Heizlösungen ohne dass sich dabei die Effizienz der Wärmepumpen im selben Ausmaß verändert. Zudem wird der Einsatz einer Wärmepumpe finanziell gefördert, z. B. über die KfW. Hintergrund ist, dass 80 % des häuslichen Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser anfallen. Dieser soll insgesamt reduziert und möglichst viel über regenerative Quellen bereit gestellt werden. Wärmepumpen nutzen dafür die Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich.
 
Energieausweis – Im Energieausweis gibt es eine Neuskalierung des Bandtachos für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a), die Modernisierungsempfehlungen werden gestärkt und die Energieeffizienzklassen A+ bis H ergänzt. Somit macht der Ausweis zukünftig differenziertere Angaben als bisher. Eingestuft wird nach dem primärenergetischen Bedarf des Gebäudes. Dabei kann es vorkommen, dass je nach Anlagenkonfiguration der Primärenergiebedarf sehr gut, der Endenergiebedarf und damit die Nebenkosten jedoch relativ ungünstig ausfallen. Eine gute Beurteilung ist also nur nach genauem Anschauen der Unterlagen möglich. Der Energieausweis muss dem Käufer oder Mieter bei der Besichtigung eines Gebäudes vorgelegt werden. Kennwerte zur Endenergie und Energieeffizienzklasse müssen künftig im Falle des Verkaufs oder der Vermietung auch in Immobilienanzeigen angegeben werden. Die Aushangpflicht für Energieausweise wird auf öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 250 m² Nutzfläche und entsprechende private Gebäude ab 500 m² Nutzfläche erweitert. Stichprobenkontrollen für Energieausweise werden eingeführt.
 
Kontrollsystem für Klimaanlagen – Es gibt zukünftig ein Überprüfungsschema für Inspektionsberichte von Klimaanlagen. Um die genannten Ziele mit baulichen Maßnahmen zu erreichen, verbesserte zum Beispiel die KfW bereits zum 1. August 2015 ihre Förderbedingungen im Programm „Energieeffizient Sanieren“ – sowohl die für zinsverbilligte Kredite als auch für Investitionszuschüsse. So können Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, künftig einen Investitionszuschuss von maximal 30 000 € für eine Eigentumswohnung erhalten. In 2016 richtet die KfW auch das Programm „Energieeffizient Bauen“ entsprechend neu aus.
 
Große Energie- und CO2-Einsparpotentiale stellen die Gebäudedämmung, die Stromnutzung und die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) dar. Letztere macht mehr als 90 Prozent eines Energieträgers als Strom und Wärme vor Ort nutzbar. Der weitgehend bauphysikalisch begründete Passivhaus-Standard legt in seiner bekannten Definition, die seit 2015 als eine von drei Stufen nun „Classic“ heißt, u. a. einen Heizwärmebedarf von nicht mehr als 15 kWh/(m²a) und einen Primärenergiebedarf inklusive Beleuchtung, Belüftung, Haushaltsstrom und Hilfsstrom von nicht mehr als 120 kWh/(m²a) fest.
 
Mit seiner wärmebrückenfreien Konstruktion und seiner hohen Luftdichtheit stellt ein Passivhaus zurzeit das Optimum des wärmeeffizienten Bauens dar. Der Strom- übersteigt den Heizwärmebedarf hier jedoch deutlich, so dass dieser stärker in den Fokus des energieoptimierten Planens und Sanierens rückt. Photovoltaik (PV) in Kombination mit Wärmepumpen avanciert deshalb, insbesondere im Hinblick auf den bald geforderten Niedrigstenergiestandard, zu einem vielversprechenden Anlagenkonzept.
Auch das Passivhaus-Institut hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und seinen Standard um die Klassen „Plus“ und „Premium“ ergänzt. Ziel ist hier die Erhöhung der Gesamtenergieeffizienz und die Bereitstellung erneuerbarer Energie vor Ort. So ist beispielsweise für „Premium“ ein besonders niedriger Primärenergiebedarf – effiziente Haustechnik – sowie ein hohes Maß an Erzeugung erneuerbarer Energien verpflichtend.
Die Anforderungen an den Heiz- und Kühlbedarf sind jedoch bei allen Klassen gleich.
Beim Einsatz von PV in Kombination mit Wärmepumpen können Nutzer einen erheblichen Teil ihres Strombedarfs selbst decken. Besonders effizient und effektiv wird das System, wenn Stromerzeugung, -speicherung, ein intelligentes Management des Energieflusses im Haus und die Kommunikation mit einem intelligenten öffentlichen Netz, dem Smart Grid, zusammen spielen.
In Kombination mit einer Wärmepumpe macht sich die gleichzeitige Gewinnung von Strom und Wärme vor Ort besonders bezahlt: So erfüllen Gebäude bereits die EnEV 2016, haben bis zu 50 % weniger Heizenergiekosten und stoßen kein CO2 aus. Der Einsatz einer Wärmepumpe ist in jedem Gebäude möglich.

Weitere Informationen: www.ina-darmstadt.de
 
Weiterbildungen: www.energieberater-ausbildung.de, www.energieberater.moodle-kurse.de

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 11/2015

Auf dem Weg zum Niedrigstenergiegebäude www.bmub.bund.de

Die Bundesregierung strebt mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1. Januar 2016 die nächste Verschärfung an. Gesamtziel ist, die EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen, so dass ab...

mehr
Ausgabe 12/2013

Neue Effizienzstandards für Gebäude – die EnEV 2014

Die Bundesregierung hat 2011 als einen der Eckpunkte zur Energiewende beschlossen, die Effizienzstandards von Gebäuden ambitioniert zu erhöhen, soweit dies im Rahmen einer ausgewogenen...

mehr
Ausgabe 01/2016

EnEV-Verschärfung ab 2016 Welche baulichen und technischen Maßnahmen sind erforderlich?

Schon seit der Verkündung der letzten Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist bekannt, dass sich die gesetzlichen Anforderungen ab dem 1.1.2016 nochmals verschärfen. Und doch...

mehr
Ausgabe 01/2016

Neuer Energieausweis www.ina-darmstadt.de

Im Energieausweis gibt es ab dem 1. Januar 2016 eine Neuskalierung des Bandtachos für Wohngebäude bis 250?kWh/(m²a). Die Modernisierungsempfehlungen werden gestärkt und die Energieeffizienzklassen...

mehr
Ausgabe 11/2009

Anforderungen verschärft Die neue EnEV 2009

Seit dem 1. Oktober 2009 ist die EnEV 2009 in Kraft, mit der das Anforderungsniveau für Neubau und Bestand verschärft wurde. Die Änderungen betreffen sowohl den Primär- energiebedarf, den...

mehr