HOAI auf der Zielgeraden
Novellierung der HOAI vor dem Abschluss 22.01.2018Der Staatssekretär im Bundesbauministerium, Dr. Engelbert Lütke Daldrup, bestätigte die gelungene Einigung bei der Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). In der Ressortabstimmung mit dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie konnte Konsens darüber erreicht werden, dass der bisherige Anwendungsbereich im Kern erhalten bleiben soll. Auch die in der Praxis hilfreiche Objektliste wird nicht entfallen, damit objektive Maßstäbe für die Festlegung der zutreffenden Honorarzone erhalten bleiben. Die neue HOAI wird weiterhin wichtige vertragliche Regelungen zur Fälligkeit der Schlusszahlung und zum Anspruch auf Abschlagszahlungen enthalten.
Nachdem seit zwölf Jahren die Honorare der Architekten und Ingenieure nicht mehr angehoben wurden, beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr eine lineare Erhöhung der Honorare um 10 Prozent. „Um die HOAI europarechtskonform zu machen, ist es erforderlich, den Anwendungsbereich auf Planungsbüros mit Sitz im Inland zu beschränken. Nach dem derzeitigen Stand wird es aber weder zu einer Absenkung der derzeitigen Tafelendwerte von rund 25 Millionen Euro für die Gebäudeplanung noch zu einem Wegfall von Leistungsphasen kommen", so Lütke Daldrup.
Ein entsprechender Kabinettsbeschluss soll bereits Ende Januar 2009 fallen.
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