Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verteidigen
Eine Online Petition sammelt Unterschriften 22.01.2018Die Bundesarchitektenkammer (BAK) ruft auf ihrer Internetseite Architekten und Ingenieure auf, sich an einer Online Petition zur Erhalt der 2009 und 2013 novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beteiligen.
Was ist vorgefallen, dass es zu so einer Petition kam? Die EU-Kommission fordert die Bundesarchitektenkammer auf, eine Stellungnahme zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die HOAI 2013 wegen Verstoßes gegen Art.15 Abs.1, Abs. 2g) und Abs. 3 der Dienstleistungsrichtlinie.
Die Dienstleistungsrichtlinie regelt die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Sie soll den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beitragen. Die Richtlinie musste bis spätestens zum 28. Dezember 2009 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt sein. In dieser Zeit mussten insbesondere bürokratische Hindernisse abgebaut werden, die den freien Dienstleistungsverkehr erschweren. Die HOAI ist daraufhin im Jahr 2009 novelliert worden, so dass alle kritischen Punkte, die mit der Dienstleistungsrichtlinie der EU kollidieren könnten, beseitigt worden sind.
Die HOAI ist eine Honorarordnung allein für in Deutschland niedergelassene Architekten und Ingenieure. Jeder Architekt, der nach Deutschland kommt, um hier zu bauen, kann sein Preisrecht mitbringen. Lediglich bei Gründung einer deutschen Niederlassung ist der ausländische Architekt an das deutsche Preisrecht gebunden.
In der Stellungnahme der BAK steht: „Auch ist festzustellen, dass in Deutschland die Zahl der Architektenbüros, d.h. die Zahl der selbständigen Niederlassungen im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie, von 35.021 (2008) auf über 41.117 (2014) gestiegen ist.“ Was zeige, dass die HOAI kein Hindernis darstelle, sich in Deutschland niederzulassen, und zwar weder für Inländer noch für Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten.