Gesetz zur Vereinfachung von Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren während COVID-19 beschlossen
27.05.2020 |Der Bundesrat bestätigte am 15. Mai 2020 ein Gesetz, das die Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vereinfachen soll.
Die Reden zum Tagesordnungspunkt
"Regelungen zu Planungs- und Genehmigungsverfahren in Corona-Zeiten" wurden vor kleiner Runde vorgetragen
Screenshot: www.bundestag.de
Die Corona-Krise zeigt deutlich, wo es in der Baubranche zurzeit Versäumnisse gab, um einen ordentlichen Planungsablauf zu garantieren. Vermehrt sind Bauverwaltungen aufgrund der Abstandsregeln nicht mehr oder nur teils besetzt. Was zu Verzögerungen bei Baugenehmigungsverfahren führt. Um dem entgegenzuwirken, ist der Gesetzentwurf zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- undGenehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie der Bundesregierung vorgelegt worden. Diesen hat am 14. Mai 2020 der Bundestag beschlossen und am 15. Mai der Bundesrat bestätigt. In nur 16 Tagen zu einem Gesetz, das ist kurz und macht die Brisanz der Lage deutlich. Denn in einer Studie der Bundesarchitektenkammer im April 2020 unter ArchitektInnen, InnenarchitektInnen, LandschaftsarchitektInnen und StadtplanerInnen wird klar: In der zweiten Jahreshälfte 2020 wird es in der Baubranche vermehrt zu Liquiditätsproblemen von BüroinhaberInnen kommen, befürchtet die Studie.
Da kommt der Gesetzentwurf richtig, der das Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauanträge beschleunigen und auch digitalisieren möchte. Künftig sind auch virtuelle Besprechungen mit Bauverwaltungs-MitarbeiterInnen möglich. Das Gesetz ist notwendig, um den Verlust von Aufträgen für ArchitektInnen und PLanerInnen und den daraus resultierenden Schaden möglichts gering zu halten. Es zeigt aber auch, dass die Corona-Krise mit Chancen verbunden ist, wie Fermín von AnA zeigt: „Es ist die perfekte Zeit, kreativ zu sein und Neues auszuprobieren.“