Unterwegs in Deutschland vom 11. bis 26. Juli 2024
Baukultur zeigt sich immer vor Ort und ist auf lokale Initiativen und Zusammenarbeit angewiesen. Vom 11. bis 26. Juli 2024 ist daher die Bundesstiftung Baukultur wieder unterwegs durch Deutschland....
Tag der Architektur am 29.-30. Juni mit über 1000 Projekten
Der Tag der Architektur findet dies Jahr am 29. und 30.6.2024 unter dem Motto „Einfach (um)bauen“ bundesweit statt. Entdeckt werden können gute Architektur-, Innenarchitektur- und...
Die Regelung des § 16 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 VOB/B, wonach sich die Frist für die Fälligkeit des Anspruchs auf Schlusszahlung auf bis zu 60 Tage verlängert, wenn dies vereinbart wurde und aufgrund der besonderen Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist, ist unwirksam, wenn keine die Fristverlängerung rechtfertigenden Umstände (z. B. die besondere Komplexität des Bauvorhabens) vorliegen.
Londoner Architekturbüro erhält Planungsauftrag – auch Erweiterung geplant
Am Ende des mehrstufigen Vergabeverfahrens setzten sich „Caruso St John Architects” durch: Das Londoner Architekturbüro wird mit den architektonischen Planungsarbeiten zur Generalsanierung und...
Ausstellung in der Architekturgalerie München bis 11. Juli
Die Ausstellung "Von Las Vegas nach Rom" in der Architekturgalerie München erforscht den Dialog zwischen diesen kontrastreichen urbanen Kontexten. Die Fotografien von Iwan Baan zeigen dabei...
Pritzker-Preisträger verschmolz das Beste aus Ost und West
Der japanische Stararchitekt und Pritzker-Preisträger Fumihiko Maki ist tot. Wie in der vergangenen Woche bekannt wurde, starb er am 6. Juni 2024 im Alter von 95 Jahren in seiner Heimatstadt Tokio....
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 14.02.2023, Az.: 8 U 193/22
Üblicherweise fallen die von einem Architekten zu erbringenden Leistungen unter das Werkvertragsrecht, bei dem der Architekt ein mangelfreies Werk, einen vorher definierten Erfolg schuldet. Gelingt ihm das nicht, hat der Auftraggeber einige Rechte an der Hand, wie z.B. nach der Abnahme die Gewährleistungsrechte, mit dem er sich gegen eine Honorarforderung durch Aufrechnung wehren kann. Im folgenden Fall aber war das Gericht der Ansicht, dass die vom Architekten geschuldeten Leistungen nicht unter das Werkvertragsrecht fallen, sondern Dienstleistungen darstellen und dem Auftraggeber die entsprechenden Gegenrechte aus dem Werkvertragsrecht nicht zustehen.
Bundesstiftung Baukultur lädt am 19. und 20. Juni nach Potsdam ein
Bauschaffende aus ganz Deutschland versammeln sich am 19. und 20. Juni in Potsdam zum Konvent der Baukultur. Im Fokus der Workshops und Diskussionen stehen der Um- und Ausbau sowie die Gestaltung von...
Raum sucht Nutzung – beim Thema Umbauen steht die Bestandsaufnahme an erster Stelle. Welche Qualitäten bringt ein Gebäude mit? Welche Materialien stehen zur Verfügung? Klimawandel und...
VK Südbayern, Beschluss vom 29.04.2024 - 3194.Z3-3_01-24-4
Die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs nur in Anlehnung an die Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) stellt einen Verstoß gegen § 78 Absatz 2 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) dar. Wenn der Auslober die RPW 2013 als veröffentlichte einheitliche Richtlinie seinem Realisierungswettbewerb zugrunde legt, dann ist ein Abweichen von den Regelungen der RPW nur mit der Zustimmung der Architektenkammer möglich.