Baurecht

Rechtsprechung

Ziele müssen gefunden werden! Der neue § 650p BGB

Mit der Einführung des § 650p BGB hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, erstmals den Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB zu regeln. Die Leistungspflichten, die in § 650p Abs.1 BGB geregelt...

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Rechtsprechung

Kein Rosinenpicken bei der Haftung - Die neue Regelung des § 650t BGB

Die gesamtschuldnerische Haftung des Architekten mit dem bauausführenden Unternehmer

Das Werkvertragsrecht des BGB wurde zum 1. Januar 2018 komplett reformiert. Im Zuge dieser Reform wurde auch der neue § 650t in das BGB aufgenommen. Die Situation die der neuen Bestimmung zugrunde...

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